Herzlich willkommen!

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Schön, dass Sie mich auf meiner Website besuchen.

Seit 2013 sitze ich für den Landkreis Erlangen-Höchstadt im Landtag und betreue den Stimmkreis Erlangen mit. Beruflich und ehrenamtlich befasse ich mich allerdings schon seit über 20 Jahren mit der bayerischen Landespolitik.

Über allem anderen steht für mich Gerechtigkeit. Gerechte, zukunftsweisende Politik bedeutet: Menschen ernst nehmen. Menschen zuhören. Und dann die richtigen Gesetze machen.

Mehr über mich und meine politischen Ziele erfahren Sie auf dieser Seite und gern auch im persönlichen Gespräch.

Ihre
Alexandra Hiersemann

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung der Landtagsfraktionen CSU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER, SPD und FDP: Erwachsenenbildung: Landtag optimiert Förderung ab 2026

Dazu Alexandra Hiersemann, SPD-Expertin für Erwachsenenbildung:

„Erwachsenenbildung – das ist nicht irgendein Freizeitangebot, sondern ein herausragender Beitrag zur Demokratie, auch zum Verständnis unseres Rechtsstaats und zur Einordnung der komplexen Lebenswirklichkeit der Menschen. Erwachsenenbildung erfüllt eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe und lebt auch von innovativen, niedrigschwelligen Angeboten – sie ist also geeignet für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen, offen für alle. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir gemeinsam als demokratische Fraktionen die Förderung moderner Bildungsangebote ermöglichen.“ […] 23.03.2023 – Weiterlesen: Presseportal

Blutiges Fechtduell in Erlangen jetzt auch Thema im Bayerischen Landtag

Vor dem Hintergrund eines möglicherweise illegalen beziehungsweise strafbaren Fechtduells in Erlangen, bei dem zwei Teilnehmer und Mitglieder der Studentenverbindung Munichia Bayreuth schwer beziehungsweise lebensgefährlich verletzt wurden, fordert die Erlanger Landtagsabgeordnete Alexandra Hiersemann u.a. Aufklärung über einen möglichen verfassungsfeindlichen Hintergrund. […] 03.03.2023 – Weiterlesen: Nordbayerische Nachrichten

Flüchtlingssituation: Macht die Staatsregierung genug?

Die SPD will der Überlastung der Kommunen mit einem anderen Ansatz begegnen. Die Sozialdemokraten plädieren dafür, die Geflüchteten schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. „Die Flüchtlinge, die arbeiten dürfen, müssen nicht mehr in zentralen Unterkünften wohnen. Sie können versuchen, kleine Wohnungen auf dem allgemeinen, freien Markt zu bekommen“, so die asylpolitische Sprecherin, Alexandra Hiersemann. Ähnlich wie die Grünen fordert auch Hiersemann mehr Geld für die Kommunen, um sie bei der Integration zu unterstützen. CSU und Freie Wähler zeigten im Moment bei allem auf den Bund. Der habe sehr gute Regelungen erlassen, jetzt sei es an den Ländern, das erste Migrationspaket auch umzusetzen. […] 02.02.2023 – Weiterlesen: BR24

SPD begrüßt faktischen Abschiebestopp in den Iran

Bis auf Weiteres sollen keine Menschen mehr in den Iran abgeschoben werden. Darauf hat sich heute die Innenministerkonferenz geeinigt. Dazu erklärt die ausländer- und asylpolitische Sprecherin Alexandra Hiersemann:

„Ich begrüße das gemeinsame Vorgehen und die Einigung auf einen faktischen Abschiebestopp der Bundesländer außerordentlich – auch wenn sich Bayern hier mal wieder einem echten, gemeinsamen Vorgehen im Sinne eines formalen Abschiebestopps versagt hat. Diesen hatte die SPD-Landtagsfraktion bereits am 11. Oktober 2022 im Landtag in einem Dringlichkeitsantrag gefordert. Leider zierten sich CSU und FW, diesen Abschiebestopp deutlich – wie schon in anderen Bundesländern erfolgt – von der Staatsregierung zu fordern. Dieses destruktive Muster der CSU in der Migrationspolitik hat jedoch leider Programm. Dennoch bin ich froh, dass sich die Vernunft, vor allem aber die Menschlichkeit gegenüber den verfolgten Iranerinnen und Iranern durchgesetzt hat!“ […] 02.12.2022 – Weiterlesen: BayernSPD-Landtagsfraktion

Rede zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: Änderung des Aufnahmegesetzes und des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Aufnahmegesetzes und des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 18/24087) nimmt unter anderem eine Verordnungsermächtigung des StMI zur Festsetzung von Pauschalen nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 AsylbLG auf. Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist ein Urteil des Landessozialgerichts von Mai 2021, das die fehlende Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Pauschalbeträgen für die staatliche Unterbringung von anerkannten Asylbewerber:innen aufführt. Demnach hat die Staatsregierung jahrelang ohne rechtswirksame Grundlage gehandelt. Die vollständige Debatte kann hier geschaut werden.

Alexandra Hiersemann, MdL, bei ihrer Rede zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: Änderung des Aufnahmegesetzes und des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze

Meine Rede im Wortlaut – es gilt das gesprochene Wort:

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!

Auch wenn wir dem Gesetzentwurf heute letztlich zustimmen werden, sind doch ein paar kritische Anmerkungen geboten. Die Frage, was die Ursache dieses Gesetzes ist, wurde von Ihnen, Frau Kollegin Guttenberger, und insbesondere vom Kollegen Faltermeier nur ein wenig nebenbei behandelt. Tatsache ist, dass es sich hier um eine bemerkenswerte Entscheidung des Landessozialgerichts vom Mai 2021 handelt. Das Gericht hat dort sehr klar aufgezeigt, dass der Freistaat Bayern über Jahre hinweg rechtsfehlerhaft im Hinblick auf eine fehlende, aber erforderliche Verordnungsermächtigung gehandelt hat. Das sollte man schon noch einmal etwas deutlicher beleuchten.

Vom Gericht wurde nämlich aufgelistet, dass und inwiefern keine rechtswirksame Grundlage für die Festsetzung von Pauschalbeträgen in staatlichen Unterkünften bezüglich der Kosten für die Unterkunft und Heizung von anerkannten Asylbewerbern bestand. Darüber hinaus wurde vom Senat auch sehr deutlich ausgeführt, dass der Wille des Landesgesetzgebers, also der Wille dieses Parlaments, zu einer ausreichenden diesbezüglichen Verordnungsermächtigung nicht erkennbar sei, weil er nämlich nicht da gewesen war, weil es keine Verordnungsermächtigung gibt, sehr geehrte Damen und Herren. Dennoch hat der Freistaat über Jahre hinweg anerkannten Flüchtlingen pauschalierte Kosten abverlangt, wenn sie mangels eigener Wohnung noch in staatlichen Unterkünften wohnten. Diesen Gedanken sollten Sie vielleicht im Hinterkopf behalten, weil wir heute später über den CSU-Dringlichkeitsantrag zur Integration von Flüchtlingen debattieren.

Wörtlich führt der Senat aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlage für den Freistaat aus: „…so erweist sich diese Regelung insofern wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip […], den Grundsatz der Gewaltenteilung […] sowie das in Art. 70 Abs. 3 BV enthaltene Verbot der Übertragung des Gesetzgebungsrechts des Landtags auf die Exekutive als unwirksam“. – Das ist schon heftige Kritik an der Staatsregierung. Ich könnte noch Weiteres aus dieser Entscheidung anführen, die der bayerischen Exekutive ihr Verhalten förmlich um die Ohren gehauen hat. Das betrifft zum Beispiel eben den Versuch der Außerachtlassung des Parlaments, den Versuch, ohne das Parlament zu handeln.

Mit ihrem Gesetzentwurf schließt nun die Staatsregierung diese rechtliche Lücke. Sie hat immerhin erkannt, dass sie den Gesetzgeber braucht und sich nicht einfach alleine eine Verordnungsermächtigung basteln kann. Nicht zufriedenstellend bleibt leider, dass nur die Betroffenen, die sich selbst von sich aus melden, eine Rückabwicklung bzw. Neuberechnung der ohne Rechtsgrund gezahlten Kosten erhalten werden. Hier sollte das Innenministerium durchaus sehr genau prüfen, wie man alle, die einen Anspruch hätten, ohne eventuell etwas davon zu wissen, bestmöglich in Kenntnis setzt.

Um das grundsätzliche Problem zu lösen, stimmen wir dem dringend gebotenen Gesetzentwurf zu. Dieser umfasst auch die notwendige Anpassung des Artikels 98 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze. Dem Änderungsantrag der CSU und der FREIEN WÄHLER im Hinblick auf die Zahlung einer Energiepreispauschale auch für die bayerischen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger stimmen wir ebenfalls zu.

Asylpolitik: Das vergessene Urteil

„Wir können die bundesrechtliche Regelung schon riechen,“ sagt etwa Alexandra Hiersemann, die asylpolitische Sprecherin der SPD im Landtag. Spätestens jetzt müssten alle Abschiebungen gestoppt werden, die vom neuen Recht berührt wären. Dazu hat die SPD-Fraktion im Landtag am Mittwoch einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der außerdem klären soll, wie viele Betroffene der Freistaat seit Juli abgeschoben hat – obwohl der Entwurf des neuen Aufenthaltsrechts da bereits vom Bundeskabinett beschlossen war. […] 30.11.2022 – Weiterlesen: Süddeutsche Zeitung