Arzt darf nicht mehr für Ausländerbehörde begutachten

Unterdessen befassen sich außerdem zwei ausführliche Landtagsanfragen mit diesem Fall aus Nürnberg und mit der generellen Praxis der Beurteilung möglicher medizinischer Abschiebehindernisse durch Ausländerbehörden.

Beide Anfragen an die Bayerische Staatsregierung kommen aus den Reihen der SPD-Landtagsfraktion, auf Initiative der asyl- und rechtspolitischen Sprecherin Alexandra Hiersemann. Sie drehen sich im Kern um die Frage: Nach welchen fachlichen Kriterien können Ärzte im Dienst der Ausländerbehörden Menschen für reisefähig erklären? […] 20.05.2021 – Weiterlesen: BR24