Blackbox Heim: Behinderte Kinder hinter verschlossenen Türen

UnbenanntIn der Antwort auf meine schriftliche Anfrage „Stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in heilpädagogischen Heimen“ schreibt das Sozialministerium: „Kinder oder Jugendliche mit Behinderung werden nicht in Zimmern oder Time-Out-Räumen eingesperrt. Die Herausnahme eines Kindes aus der Gruppe oder das Verbringen in eine reizarme Umgebung, das kann das eigene Zimmer oder ein sogenannter Time-Out-Raum sein, dient etwa bei stark erethischem Verhalten (motorische Unruhe, leichte Erregbarkeit) zur Beruhigung. Die Zimmer werden dabei nicht abgesperrt.“ Nach Informationen von BR Recherche sind Kinder mit geistiger Behinderung in bayerischen Heimen aber doch freiheitsbeschränkenden Maßnahmen ausgesetzt.

Den Artikel des Bayerischen Rundfunks finden Sie hier: 06.04.2016 – Bayerischer Rundfunk

Die Antwort auf meine schriftliche Anfrage finden Sie hier: Stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in heilpädagogischen Heimen