Rede zum Dringlichkeitsantrag zu Moria

Mit dem Antrag (18/18/9877) forderte die BayernSPD im Bayerischen Landtag Unterstützung für die Geflüchteten aus Moria: „Nach der Brandkatastrophe: Die Aufnahme von Geflüchteten aus überfüllten griechischen Lagern wie Moria ist humanitäre Verpflichtung“ – bedauerlicherweise wurde der Antrag von der CSU und den Freien Wählern abgelehnt. Die vollständige Debatte kann hier nachgeschaut werden:

Alexandra Hiersemann, MdL, bei ihrer Rede im Bay. Landtag zum Antrag für die Geflüchteten aus Moria

Meine Rede im Wortlaut – es gilt das gesprochene Wort:

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bundesentwicklungsminister Gerd Müller hat sich geäußert. Ich zitiere: Nirgendwo herrschten solche unterirdischen, inakzeptablen Zustände wie in Moria. Deutschland solle ein Zeichen der Humanität setzen und müsse die Angebote der deutschen Länder zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria annehmen. All dies sagte er, nachdem Bundesinnenminister Seehofer die Aufnahme von sage und schreibe nur 150 Flüchtlingen aus Moria in Aussicht gestellt hatte.

Nach dem Koalitionsausschuss des Bundes im März dieses Jahres, als die Zustände in den griechischen Lagern uns allen schon lange bekannt waren, wuchs der Druck von einigen Bundesländern und einigen Kommunen zur Aufnahme dieser Menschen auch in Bayern. Es gab von allen Seite vehemente Kritik und Fassungslosigkeit, nicht nur von den Kirchen oder den vielen Flüchtlingshelferorganisationen. Überall in der Gesellschaft gab und gibt es die Forderung, diesen Menschen aus Moria endlich durch Aufnahme bei uns zu helfen. Vor einer Woche wurde dem Bundesinnenminister mit größter Mühe durch die Vertreterin meiner Partei die Aufnahme von 1.500 Menschen – das entspricht nur etwa 400 Familien – geradezu abgerungen.

Was hierbei allerdings von vielen nicht wahrgenommen wurde, ist, dass nach dieser Entscheidung Deutschlands, nur circa 400 Familien der Geflüchteten aufzunehmen, nur diejenigen aufgenommen werden, deren Anerkennungsverfahren in Griechenland schon positiv abgeschlossen wurden. Die schwierige Arbeit der Verfahren überlassen wir also den Griechen. Wir nehmen nur die, die uns dann möglichst wenig Mühe machen. Das ist eine sehr billige Lösung, und das ist zu wenig!

Mit unserem Antrag sagen wir nun: Diese Zahl ist nicht genug. Was bisher entschieden worden ist, ist einfach nicht genug. Dasselbe sagen übrigens auch zahlreiche Unionsabgeordnete im Bundestag. In einem Brief an ihren eigenen Bundesinnenminister fordern Sie die Aufnahme von rund 5.000 Flüchtlingen, ich zitiere, „notfalls auch durch Deutschland allein“. Sie schreiben, es gehe jetzt nicht vorrangig darum, europäische Flüchtlingspolitik zu betreiben, sondern offensichtliche menschliche Not zu lindern. Deutschland dürfe nicht auf andere warten.

Ebenso ist auf den Brief von 92 Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion an die Kanzlerin hinzuweisen, die fordern, dass Deutschland umgehend in der Größenordnung Geflüchtete aus den betroffenen Lagern aufnehmen sollte, in der bereits Zusagen aus den Bundesländern vorliegen. Auch viele Vertreter der Wirtschaft fordern laut humanitäre Hilfen, nachzulesen im „Handelsblatt“ vom 15. September.

Es gibt also für die Aufnahme der Menschen, für ein angemessenes Kontingent aus den griechischen Lagern, in denen ein Leben nicht möglich ist, Zuspruch von allen Seiten. Dieser Zuspruch, der sich in allen Teilen der Gesellschaft äußert, ist ein gutes und sehr wichtiges Zeichen, gerade in diesen Zeiten der Pandemie. Er zeigt nämlich, dass es bei uns noch das Gefühl des Miteinanders von Menschen mit Menschen, egal welcher Herkunft, gibt. Er zeigt auch, dass die Begriffe von Solidarität und Nächstenliebe für viele unserer Bürgerinnen und Bürger keine Plattitüden sind.

Ich will heute gar nicht an Ihrem Bundesinnenminister herumkritisieren. Hier und heute muss es um das Leben dieser armen, bedauernswerten Menschen in Not gehen, und nicht um Parteipolitik. Es geht um einen breiten Konsens in der Zivilgesellschaft und in den Parlamenten, soweit die demokratischen Fraktionen betroffen sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, bitte machen Sie sich bewusst, dass diese abscheulichen und beschämenden Zustände in europäischer und auch in deutscher Mitverantwortung liegen. An diesen Lagern, am Umgang mit den Geflüchteten dort zeigt sich, für welche Werte Europa stehen will.

Wenn bei uns die rechtlichen Grundlagen für die Aufnahme von 400 Familien bzw. rund 1.500 Menschen geschaffen werden können, dann können ja auf derselben Grundlage auch deutlich mehr Menschen aufgenommen werden. Natürlich bleiben neben alldem die Bemühungen um eine europäische Lösung äußerst dringend. Heute hat die EU-Kommission einen „Pakt für Migration und Asyl“ vorgelegt, mit dem das Dublin-System reformiert werden soll.

Hier wird nun endlich in den Blick genommen, dass wir eben nicht einige der europäischen Länder weiterhin mit der Flüchtlingsfrage alleinlassen dürfen.

Ein Wort zu dem, was uns von mancher Seite vorgehalten wird, man dürfe keine Brandstifter hier aufnehmen. Niemand weiß zum einen bisher, wer den Brand im Lager gelegt hat, nichts ist nach rechtsstaatlichen Grundsätzen belegt, und es wird zum anderen niemand behaupten wollen, dass es dort 12.000 Brandstifter gibt. Soviel zum Antrag der AfD, die die Geflüchteten in den Lagern, die Kinder, die Schwangeren, die Alten und die Kranken, entgegen allen Grundsätzen der Menschlichkeit offenbar in Sippenhaft nehmen will.

Kolleginnen und Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, Sie haben im Juni dieses Jahres unseren Antrag aus dem März abgelehnt, in dem wir ein humanitäres Soforthilfeprogramm für Geflüchtete aus den Hot Spots in Griechenland gefordert haben. Bitte helfen Sie heute diesen Menschen in ihrer furchtbaren Not. Sie würden sich damit in bester Gesellschaft befinden, und Sie würden sich von dem abgrenzen, was von der ganz rechten Seite dieses Hauses heute kommt. Bitte stimmen Sie also unserem Antrag zu.

Dem Antrag der GRÜNEN stimmen wir natürlich gern zu; er ist ja nichts anderes als die schnelle verkürzte Wiederholung dessen, was wir vor ca. zehn Tagen schon beantragt hatten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Verbindliche Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“ wird abgelehnt

Die gesamte Plenarsitzung zum Thema „ANKER-Einrichtungen in Bayern“ – inklusive meiner Rede – kann hier nachgeschaut werden – Bayerischer Landtag Videoarchiv

Die Landtagsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP streiten gemeinsam für menschengerechte „ANKER-Einrichtungen in Bayern“. In vier fraktionsübergreifenden Anträgen fordern sie die Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“, die der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26. September 2019 durchgeführt hat. Gemeinsam setzen sich die drei Oppositionsfraktionen dafür ein, dass die bayerische Asylpolitik human ausgestaltet wird und dass in den „ANKER-Einrichtungen“ umfassende Veränderungen zum Positiven umgesetzt werden. Mit den vier Anträgen wurden folgende Forderungen an die Staatsregierung gestellt:

  1. Beschränkung der Verweildauer von Familien mit minderjährigen Kindern auf längstens sechs Monaten
  2. Vom Staat unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung
  3. Umsetzung völker- und unionsrechtlicher Vorgaben zur Beschulung minderjähriger Kinder von Asylsuchenden und von minderjährigen Asylsuchenden
  4. Umsetzung völker- und unionsrechtlicher Vorgaben für schutzbedürftige Personen

Hier meine Rede vor der Abstimmung der Anträge, die mit den Stimmen der CSU, der Freien Wählern und der AfD leider abgelehnt wurden:

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!

Die Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss am 26. September letzten Jahres hat eindeutig rechtswidrige Zustände in den ANKER-Zentren in Bayern festgestellt, deren Behebung mit unseren interfraktionellen Anträgen gefordert wird.

Rede von Alexandra Hiersemann, MdL, im Bay. Landtag,
Foto: Bay. Landtag Videoarchiv

Zum ersten Antrag: Minderjährige Kinder und ihre Familien dürfen nicht länger als
sechs Monate in ANKER-Zentren kaserniert werden. Das gilt, wie das die Kollegin gesagt hat, unabhängig vom Stand des Asylverfahrens und der Bleibeperspektive. Diese in Bayern teilweise vorhandene Praxis des deutlich längeren Aufenthalts widerspricht eindeutig den Vorgaben des Bundesgesetzgebers in § 47 Absatz 1 und 1a des Asylgesetzes und ist damit rechtswidrig. Sie widerspricht auch den Standards der UN-Kinderrechtskonvention. Man muss kein Jurist sein, um zu sehen, dass das Kindeswohl einen schweren Schaden erleidet, wenn Kinder unter derartigen Lagerumständen untergebracht werden. Der Sachverständige Prof. Dr. Wrase hat klargestellt, dass diese Familien spätestens nach Ablauf von sechs Monaten einen einklagbaren Anspruch auf Auszug aus der Aufnahmeeinrichtung und auf eine Verteilung auf die Kommunen haben. Dem muss doch endlich Rechnung getragen werden.

Zum zweiten Antrag: Der freie Zugang zu unabhängiger Verfahrens- und Rechtsberatung muss in diesen Zentren künftig gewährleistet werden und darf nicht, wie bisher, blockiert bzw. erschwert werden; denn dies widerspricht der EU-Grundrechtecharta, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EU-Verfahrensrichtlinie und der EU-Aufnahmerichtlinie. Der entscheidende Begriff ist hier die Unabhängigkeit der Beratungen. Zweifelsfrei ist eine Beratung, die durch die BAMF-Mitarbeiter vor Ort stattfindet, nicht unabhängig. Sie kann es rein denklogisch gar nicht sein, da dieselben Mitarbeiter danach im Einzelverfahren des BAMF tätig werden. Unabhängige Praktiker wie Rechtsanwälte und Berater der Wohlfahrtsverbände berichten, dass der Zugang zur Beratung massiv erschwert, teilweise sogar unmöglich gemacht worden ist. Erinnert sei hier an den Info-Bus für Flüchtlinge, dem der Zugang durch die Regierung von Oberbayern verwehrt wurde, ein Verhalten, das immerhin vom Verwaltungsgericht München als rechtswidrig eingestuft wurde.

Zum dritten Antrag: Kinder von Geflüchteten zählen zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen. Sie haben nach spätestens drei Monaten einen Anspruch auf Zugang zum Bildungs- und Regelschulsystem. Die Sachverständigen haben fast ausnahmslos und eindrücklich ausgeführt, es wäre ein klarer Bruch der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-Kinderrechtskonvention, wenn diese Kinder vom Regelschulsystem ausgeschlossen würden, selbst wenn sie nur in abgespalteten Bildungseinrichtungen unterrichtet würden, wie das zum Teil geschehen ist. Eine Ausnahme von dieser unbedingten Drei-Monats-Frist ist nicht zulässig. Auch dagegen wird in den ANKER-Zentren teilweise verstoßen.

Mit dem vierten Antrag zum besonderen Schutz für vulnerable Personen in ANKER-Zentren fordern wir ebenfalls die Einhaltung der EU-Aufnahmerichtlinie. Meine Vorrednerin hat dies ausgeführt. Die Hilfsorganisation „Ärzte der Welt“ hat nach nur zehn Monaten im ANKER-Zentrum Manching eine psychiatrische Sprechstunde in Kooperation mit Refugio eingestellt. Begründet wurde dies damit, dass sie die Verantwortung dafür nicht mehr übernehmen könnte. „Ärzte der Welt“ kritisierte hierbei, dass Kinder zum Teil für mehr als ein Jahr Zeugen von Gewalt und von Abschiebungen, auch von Abschiebungen in der Nacht, geworden seien. Kritisiert wurde weiter, dass ein Großteil der Kinder keine reguläre Schule besuche und dass die notwendigen Maßnahmen für die traumatisierten und behandlungsbedürftigen Flüchtlinge nicht ergriffen werden könnten. Die Beobachtungen über diese negativen Lebensbedingungen in Manching werden übrigens auch vom Wissenschaftlichen Institut der AOK geteilt. Das System der ANKER-Zentren, wie es sich in Bayern darstellt, ist auf Abschreckung und Abschiebung ausgerichtet. Die Menschenrechte werden dort in Teilen zugunsten einer restriktiven Migrationspolitik missachtet.

Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ehe Sie nachher abstimmen, bedenken Sie, dass wir hier über nicht weniger als über Menschenrechte und Menschenwürde reden! Stimmen Sie bitte unseren Anträgen zu!

Schlafwache bei Krippenkindern

Krippenpersonal soll laut Staatsregierung Kinder dauerhaft im Schlaf überwachen. Um Kindertagesstätten dabei nicht zusätzlich finanziell fördern zu müssen, soll das Personal im dunklen Schlafsaal „Vorbereitungsarbeiten“ durchführen. Was das genau sein soll, weiß sie aber selbst nicht. Weitere Kuriositäten finden Sie in dieser schriftliche Anfrage.