Um das hin und her des Abzugs der Kommunikationspauschale für Geflüchtete aufzuklären, habe ich diese schriftliche Anfrage gestellt.
Parlamentarische Initiativen
Unterbringung „psychisch kranker und psychisch gestörter Kinder und Jugendlicher“
Wie sind die Bedingungen der Unterbringung von „psychisch kranken und psychisch gestörten“ Kindern und Jugendlichen in Bayern? Dem versucht diese schriftliche Anfrage nachzugehen.
Bearbeitungszeiten von Anträgen der Fachstellen für pflegende Angehörige im Zentrum Bayern Familie und Soziales
Die Auszahlung staatlicher Förderungen für soziale Träger, die pflegende Angehörige schulen, verzögert sich immer weiter. Verspätungen von mittlerweile einem Jahr bringen vor allem kleinere Träger in extreme finanzielle Schwierigkeiten. Die schriftliche Anfrage geht dem „warum?“ auf den Grund und fragt, was die Staatsregierung dagegen tut. Die kurze Antwort: nichts.
Die schriftliche Anfrage zum Nachlesen gibt es hier: Schriftliche Anfrage: Bearbeitungszeiten von Anträgen der Fachstellen für pflegende Angehörige im Zentrum Bayern Familie und Soziales
Stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in heilpädagogischen Heimen
Werden Kinder mit Behinderungen in heilpädagogischen Heimen in Bayern vorsorglich oder übermäßig ihrer Freiheit entzogen? Nein, sagt die Bayerische Staatsregierung. Alles geschehe nach Recht und Gesetz. Recherchen des Bayerischen Rundfunks deckten allerdings auf, dass Kinder mit Behinderungen in der Tat unverhältnismäßig ihrer Freiheit beraubt wurden und widerlegten damit die Aussage des Bayerischen Sozialministeriums. Das Ministerium kündigte daraufhin Untersuchungen an. Die Ergebnisse stehen noch aus.
Die schriftliche Anfrage zum Nachlesen gibt es hier: Stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in heilpädagogischen Heimen
Kommunikationspauschale für Geflüchtete
Geflüchtete erhalten eine Pauschale, um mit Angehörigen, Behörden, Freunden und vielen mehr zu kommunizieren oder sich z.B. im Internet über Integrationsangebote zu informieren. Wenn sie allerdings freies(!) WLAN nutzen, das als Spende bereitgestellt wird, ordnet die Bayerische Staatsregierung den Abzug dieser Pauschale (bei Erwachsenen bis zu 36€) an. Das tut sie auch, wenn die Geflüchteten das Angebot überhaupt nicht nutzen können, weil sie z.B. kein Smartphone oder Computer besitzen.
Mehr Informationen gibt es hier: Kommunikationspauschale für Geflüchtete