Rede zum Antrag „Mietwucher des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration bei Unterkunftsgebühren für Geflüchtete – rechtskonforme Gebührenverordnung jetzt!“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Unterkunftsgebühren in § 23 Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) nun bereits mit zwei Beschlüssen vom 16. Mai 2018 und 14. April 2021 für unwirksam erklärt. Der VGH kritisierte dabei das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in einmaliger Schärfe. In ihrem Antrag (Drs. 18/16071) fordert die BayernSPD-Landtagsfraktion nun die Staatsregierung auf, nach zwei Anläufen eine rechtskonforme Gebührenordnung zu erlassen und das zu Unrecht bezahlte Geld den Geflüchteten zurückzuerstatten. Die vollständige Debatte kann hier geschaut werden.

Alexandra Hiersemann, MdL, bei ihrer Rede im Bay. Landtag zum Antrag für eine rechtskonforme Gebührenverordnung

Meine Rede im Wortlaut – es gilt das gesprochene Wort:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag bezieht sich auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. April 2021, der – Herr Kollege Reiß freut sich schon – ohne Übertreibung in Inhalt und Sprache als einzigartig zu bezeichnen ist. Der VGH hat sich hier extrem deutlich gegenüber der Staatsregierung geäußert, als er die in § 23 der Asyldurchführungsverordnung geregelten Unterkunftsgebühren für Geflüchtete erneut für unwirksam und als unvereinbar mit Artikel 3 des Grundgesetzes erklärt hat. Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil der VGH schon 2018 die Vorgängerregelung zu den Gebühren für unwirksam erklärt hatte.

Kernpunkt der Kritik des VGH war sowohl 2018 wie auch jetzt, dass der Freistaat in seiner Verordnung völlig überhöhte und falsch kalkulierte Unterkunftsgebühren für Geflüchtete angesetzt habe. Mit unserem Antrag tun wir also nichts anderes als das, was der VGH gefordert hat. Wir wollen, dass nun wirklich verfassungsgemäß angemessene Unterkunftsgebühren für Geflüchtete vom Innenministerium festgesetzt werden. Das tun wir übrigens, lieber Herr Kollege Reiß, mit vergleichsweise freundlichen Formulierungen im Gegensatz zum VGH, der seinem Ärger in dem angesprochenen Beschluss heftig Luft macht. Dort heißt es beispielsweise, es handele sich um einen „inzwischen zweimaligen vergeblichen Anlauf, eine rechtsgültige Gebührenverordnung ins Werk zu setzen.“ Weiter heißt es: Die Ausführungen und Verfahren belegten, dass der Antragsgegner, also das Innenministerium, „nach wie vor nicht gewillt ist, eine unterkunftsbezogene Betrachtung vorzunehmen, und sich stattdessen erneut in unzulässiger Weise ausschließlich an den Verhältnissen auf dem allgemeinen Mietwohnungsmarkt orientiert.“

Laut VGH wurde seitens des Innenministeriums das Rechtsetzungsermessen nicht sachgerecht ausgeübt. Dieses habe einen untauglichen Ansatz gewählt. Sogar von einem etwaigen denkbaren Konflikt mit dem Straftatbestand des Mietwuchers, möglicherweise sogar dem des Betrugs ist die Rede. Mein lieber Mann, der VGH spricht hier immerhin von einer Verordnung der Staatsregierung. Das ist schon mehr als bemerkenswert.

Ein weiterer Punkt ist die Frage der bestandskräftigen Bescheide; denn der Verordnungsgeber hat hier nun die Verpflichtung, die Rechtslage rückwirkend rechts- und verfassungsgemäß umzugestalten. Auch hier lässt der VGH keinen Zweifel daran, dass die Gebühren den Geflüchteten zurückzuerstatten sind, selbst wenn die Bescheide rechtskräftig sind.

Im Rechtsausschuss am 17. Juni 2021 wurde von der Vertreterin des Innenministeriums mitgeteilt, eine neue Regelung sei in Arbeit und man hoffe, das nächste Mal eine rechtskonforme Gebührensatzung zu erlassen. Das hoffen auch wir. Des-halb soll unser Antrag das unterstreichen.

Zwar wurde im Ausschuss vonseiten des Innenministeriums zugesagt, zu berichten, sobald die Verordnung im Entwurf vorliege bzw. die Eckpunkte der Verordnung erarbeitet seien. Mit unserem Antrag unterstreichen wir, dass wir als Legislative doch zur Sicherheit die Exekutive genau kontrollieren sollten, damit nicht eine dritte Regelung, lieber Herr Reiß, demnächst vom VGH für unwirksam erklärt wird.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag, der nichts anderes sagt als das, was der VGH-Beschluss beinhaltet. Auch die Regierungsfraktionen können nicht ernsthaft wollen, dass den Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs durch das Innenministerium erneut zuwidergehandelt wird.

Rede zum Bericht der Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden

Gemäß §80 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags muss dem Plenum für die Hälfte der Wahldauer über die Behandlung der Petitionen berichtet werden. Petitionen gehen dabei vielfach über Einzelfälle hinaus, denn sie verkörpern ebenfalls das Abwehrrecht gegen den Staat, das sich in Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger ausdrückt. Daneben hat es zunehmend den Charakter eines politischen Mitwirkungsrechts erhalten mit dem Wunsch nach einem bestimmten politischen Handeln. Manche nennen es auch das Volksbegehren im Kleinen. Die vollständige Debatte kann hier nachgeschaut werden.

Alexandra Hiersemann, MdL, bei ihrer Rede zum Beitrag des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden im Plenum

Meine Rede im Wortlaut – es gilt das gesprochene Wort:

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Henkel, trotz Ihrer Befürchtung ist es Ihnen tatsächlich gelungen, in sechs Minuten darzustellen, dass Sie offensichtlich nicht den Schimmer einer Ahnung vom bayerischen Petitionsrecht haben.

Gern schließe ich mich dem Dank, der an alle, die mit diesem Ausschuss zu tun haben, ergangen ist, an. Dies gilt insbesondere für unsere Frau Fiebig, die mit unseren Wünschen und Besonderheiten sehr geduldig umgeht. Ich danke auch unserem Offizianten Herrn Höhenberger. Seine bloße Anwesenheit hat eindeutig positive Effekte gerade auf die emotional geladenen Petenten, manchmal sogar auf die Mitglieder dieses Ausschusses.

Im Bayerischen Landtag sind wir sehr stolz auf die Art der Behandlung der Petition. Das betrifft die Öffentlichkeit im Petitionsausschuss und in den Fachausschüssen und das Rederecht der Petenten. Hin und wieder wird jedoch übersehen, dass Petitionen häufig über ihren konkreten Einzelfall hinaus auch eine hochpolitische Bedeutung haben. Das gilt nicht zuletzt für den Bereich des Ausländer- und Asylrechts. An dieser Stelle ist es nicht damit getan, nur auf den Bund zu zeigen, weil er gesetzliche Grundlagen geschaffen hat. In Bayern, das zwar nur für den Vollzug zuständig ist, wird deutlich, dass es eine durchaus unterschiedliche Handhabung des Vollzugs zwischen den Bundesländern gibt. In Bayern wissen wir – Herr Kollege Schwartz, das wissen auch Sie –, dass die bayerischen Ausländerbehörden ihr Ermessen zum Teil durchaus im Hinblick auf die politischen Vorgaben des Ministeriums – nennen wir es zielgerichtet – ausüben.

Deshalb kann man nicht genug darauf hinweisen, dass gerade der Petitionsausschuss ein Paradebeispiel dafür ist, dass das Parlament die Exekutive zu kontrollieren hat und nicht umgekehrt. Die Spitze der Exekutive ist nun einmal die Staatsregierung. Tatsächlich aber findet zu jeder Petition vor ihrer Behandlung ein sogenanntes Briefing statt. Die Vertreter der Ministerien machen die Mitglieder der CSU und der FREIEN WÄHLER vor jeder Petition darauf aufmerksam, mit welchen Ergebnissen aus Sicht der Ministerien der jeweilige Einzelfall doch bitte schön entschieden werden möge. Meist heißt es dann: 80/4, erledigt mit Erklärung der Staatsregierung. Das heißt letztlich nichts anderes als: Folgen Sie bitte umgehend der Staatsregierung.

Diese Vorausschusssitzung, die die Gewaltenteilung strukturell ein wenig zu ändern versucht, würde aber niemanden stören, wenn sie nicht immer bis zur letzten Sekunde vor Beginn des Ausschusses im dazugehörigen Saal ausgereizt würde. Daher meine freundliche Bitte an die Damen und Herren der Mehrheit: Vielleicht könnten Sie doch fünf Minuten vor Beginn der Ausschusssitzung aufhören, damit wir von der Opposition gerade in Corona-Zeiten nicht gezwungenermaßen artig vor dem Saal warten müssen, bis die Handlungsanweisungen der Staatsregierung gegenüber der CSU und den FREIEN WÄHLERN ergangen sind.

Tatsächlich ist das Petitionsrecht in seiner ursprünglichen Absicht ein Abwehrrecht gegen den Staat, das sich in Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger ausdrückt. Daneben hat es zunehmend den Charakter eines politischen Mitwirkungsrechts erhalten mit dem Wunsch nach einem bestimmten politischen Handeln. Manche nennen es auch das Volksbegehren im Kleinen. Daher möchte ich an diese Kontrollfunktion erinnern und erneut an alle Ausschussmitglieder appellieren, sich zunächst selber eine Meinung zu bilden, die auch mal durchaus abweichen kann von der der Staatsregierung, deren Handeln wir insoweit zu überprüfen haben. Es liegt an uns, wie wir damit umgehen, ob wir Akteneinsicht beantragen oder einen Ortstermin anberaumen. Letzteres geschieht häufig im Petitionsausschuss und erweist sich – sagen wir manchmal – als sinnvoll. Vom Recht auf Akteneinsicht machen wir dagegen so gut wie nie Gebrauch. Das könnten wir aber jederzeit ändern.

Trotz dieser Handhabung zwischen Staatsregierung und Mehrheit im Ausschuss sehe ich aber durchaus die ungeheure Arbeit, die hinter den Stellungnahmen der Ministerien steht. Dafür danke ich den Beamtinnen und Beamten herzlich. Sollte ich manchmal zu lange und zu deutlich, möglicherweise sogar zu vehement nachfragen, vor allem bei den Beamtinnen und Beamten des Innenministeriums, bitte ich Sie herzlich, das nicht persönlich zu nehmen – falls Sie jetzt gerade zuhören.

Ein nicht unwesentlicher Teil der Arbeit sind die Petitionen aus dem kommunalen Bereich. Hier hat sich leider Folgendes eingebürgert: Kommt der Wunsch nach Ortsterminen von der Opposition, wird er nicht selten von der CSU und den FREIEN WÄHLERN mit Abscheu und Empörung als populistisch gebrandmarkt. Umgekehrt gilt derselbe Wunsch aber, wenn er von der Mehrheit geäußert wird, als Mittel zur sachdienlichen Aufklärung. Insgesamt scheint es also häufig darauf anzukommen, welche Petition in welchem Stimmkreis oder Wahlkreis welches Abgeordneten spielt. Vielleicht gelingt es uns ja doch künftig im Ausschuss, kollegial eine ordentliche Lösung zu dieser Thematik zu finden. Nur wenn ein Ortstermin mit Aussicht auf das Wahrnehmen einer Vermittlerfunktion stattfinden kann unter Wahrung der kommunalen Planungshoheit – Achtung, Herr Duin –, kann er sinnvoll sein, nicht aber wenn es um den Wunsch zur Selbstdarstellung geht – egal von welcher Seite – oder gar um den Versuch der Einflussnahme auf die Kommunen. Herr Kollege Duin und ich führen durchaus angeregte Gespräche zu dieser Thematik, aber er kommt nachher noch dran.

Zum Abschluss das Positive: Jedes Mitglied im Petitionsausschuss ringt um Einzelfälle und niemand von uns macht es sich leicht in dem Bewusstsein, dass es oft um menschliche Schicksale geht. Ich will nicht sagen niemand. Herr Henkel hat gesagt, dass es sich fast niemand leichtmache. Dass Mitarbeit hierbei zumindest teilweise auch über Fraktionsgrenzen hinaus möglich ist, zeichnet diesen Ausschuss aus meiner Sicht durchaus besonders aus. Der maßgebliche Kommentator zum Bayerischen Petitionsgesetz, der Leitende Ministerialrat Dr. Klaus Unterpaul, hat es auf den Punkt gebracht: Petitionen sind der Dialog zwischen Repräsentanten und Repräsentierten. Dieser Dialog ist gerade in Zeiten von Fake News, von Politikverdrossenheit und angesichts der Ablehnung unseres Rechtsstaats von vielen Menschen wichtiger als je zuvor. Der Petitionsausschuss erfüllt hier eine ganz besondere Aufgabe

Rede zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (3. Lesung)

In der Debatte zum islamischen Unterricht auf Grundlage des Gesetzesentwurfs (18/15059) der Staatsregierung zeigt die AfD erneut, dass sie das Thema sowie die grundlegenden Argumente und Erklärungen nicht verstanden hat. Die vollständige Debatte in der 3. Lesung des Gesetzesentwurfs lässt sich hier nachschauen.

Alexandra Hiersemann, MdL, bei ihrer Rede im Bay. Landtag zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (3. Lesung)

Meine Rede im Wortlaut – es gilt das gesprochene Wort:

Herr Präsident, das sind heute wirklich schmerzhafte Redebeiträge von der ganz rechten Seite des Hauses. Herr Henkel, ich kenne Sie so gar nicht. Sie haben sich heute in einer Rede nach der anderen geifernd, unverschämt und gegenüber den christlichen Pfarrerinnen und Pfarrern erneut wie im Petitionsausschuss in einer Art und Weise geäußert, die ich zurückweise und die ich einfach unglaublich finde.

Jetzt versuchen wir es noch mal. Ich knüpfe an die Frage vom Kollegen Waschler an: Haben Sie es wirklich immer noch nicht verstanden nach diversen Ausschussberatungen, nach diversen Lesungen? – Hören Sie bitte genau zu, Herr Henkel. Ich spreche mit Ihnen. – Es ist kein bekenntnisorientierter Unterricht. Genau das ist der Punkt. Deshalb lehnen die GRÜNEN diesen Gesetzentwurf nämlich ab, weil sie mehr wollen als das, was dieser Gesetzentwurf einführt, nämlich einen Ethikunterricht zur Vermittlung von Kenntnissen, die den Islam und andere Religionen betreffen. Würden Sie weniger im Koran lesen, sondern mal mehr im Staatskirchen-recht, dann wüssten Sie, dass in Artikel 140 des Grundgesetzes, der auf die Weimarer Reichsverfassung verweist, genau geregelt ist, wann und auf welche Art und Weise man Verträge zum Religionsunterricht abschließen kann; dann wüssten Sie, dass es Konkordate aus dem Jahr 1924 mit dem Heiligen Stuhl und mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gibt, wo das alles geregelt ist.

Wenn der Herr Bayerbach – das ist ehrlich gesagt eine intellektuelle Zumutung, Herr Bayerbach – uns erklären will, warum man mit dem Islam kein Konkordat abschließen kann – genau darum geht es. Genau deshalb gibt der Gesetzentwurf keine Möglichkeit zu einem bekenntnisorientierten Religionsunterricht

(Zuruf)

– ich habe jetzt das Wort –, weil man genau mit dem Islam, der keine verfasste Kirche ist, seitens des Freistaats keinen Vertrag eingehen kann. Diese Problematik oder Situation kann ausschließlich der Islam intern lösen. Das ist nicht unsere Aufgabe, und das ist schon gar nicht die Aufgabe der Staatsregierung.

(Zuruf)

Ich kann nur hoffen, dass Sie es jetzt verstanden haben. Wir haben keinen einzigen Satz dazu gehört, inwiefern, an welcher Stelle und wie Sie begründen, dass Sie verfassungsrechtliche Bedenken haben. Ich sehe der Meinungsverschiedenheit und Ihren Schriftsätzen mit allerhöchstem Interesse entgegen.

Rede zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (2. Lesung)

Auf Grundlage des Modellversuchs „Islamischer Unterricht“ der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg schafft die Staatsregierung nun mit ihrem Gesetzesentwurf (18/15059) die gesetzliche Verankerung für ein Unterrichtsangebot im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), welches speziell auf muslimische Schüler*innen zugeschnitten ist. Auch wenn der Gesetzesentwurf ganz sicher noch lange nicht der große Wurf ist, stellt er einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Die vollständige Debatte lässt sich hier nachschauen.

Alexandra Hiersemann, MdL, bei ihrer Rede im Bay. Landtag zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (2. Lesung)

Meine Rede im Wortlaut – es gilt das gesprochene Wort:

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die AfD zeigt erneut, wessen Geistes Kind sie ist. Nicht nur mein Vorredner, auch Herr Maier, immerhin stellvertretender Vorsitzender im Rechtsausschuss, hat uns mit Hasstiraden gegenüber Andersgläubigen belästigt. Das ist wirklich unerträglich. Herr Maier hat sich im Ausschuss noch dazu verstiegen, verfassungsrechtliche Bedenken zu äußern mit der Begründung, die religiösen Einflüsse in den westlichen Staaten müssten „eingehegt“ werden. Wer wie die AfD – und gerade eben auch mein Vorredner – dem Islam als Religionsgemeinschaft mit derartigem Hass begegnet, wird eines Tages auch den christlichen Religionsunterricht und am Ende auch die christlichen Kirchen selbst angreifen.

Herr Henkel von der AfD hat im Petitionsausschuss gestern schon damit begonnen, als er bayerischen Pfarrerinnen und Pfarrern unterstellt hat, sie würden Geflüchtete nur deshalb taufen, um sie quasi rechtswidrig der Abschiebung zu entziehen. Das ist eine infame Diffamierung und eine deutliche Kampfansage auch an die christlichen Kirchen.

Zum Gesetzentwurf: Diesem liegt die hoch engagierte Arbeit des wissenschaftlichen Beirats des Departments Islamisch-Religiöse Studien an der Universität Erlangen-Nürnberg zugrunde. Um dem Eigenlob der CSU vielleicht noch ein wenig Wasser zuzufügen: Das war eine wesentliche Arbeit über viele Jahre, die in Erlangen an der Universität geleistet worden ist. Ziel war es die Überführung des Modellversuchs „Islamischer Unterricht“ in ein Wahlpflichtfach zu gewährleisten. Hier muss man leider sagen, dass dies in dem Gesetzentwurf leider nicht besonders glücklich, eigentlich nicht umfänglich, gelungen ist. Die Folge ist, dass mit dem neuen Unterrichtsfach künftig kein konfessioneller Religionsunterricht, sondern nur eine vom Staat verantwortete Alternative zum Ethikunterricht angeboten wird. Das hat Herr Klingen ganz offensichtlich nicht verstanden.

Die fehlende Bekenntnisorientierung wird zu Recht von vielen Seiten kritisiert. Das langfristige Ziel muss selbstverständlich ein Unterrichtsangebot sein, das auf gleicher Augenhöhe zwischen den Religionen stattfindet. Dies fordern übrigens vor allem auch die Vertreter beider christlicher Kirchen in Bayern. Verträge zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften setzen aber eine klare innere Struktur voraus. Hier geht es um die sogenannte innere Verfasstheit einer Glaubensgemeinschaft und damit um die Frage, wer sind die intern legitimierten Ansprechpartner. Das sind aber Anforderungen, die der Islam selbst erfüllen muss, Anforderungen, die eben genau nicht vom Staat vorgenommen werden oder gar vom Staat ersetzt werden können. Die nun vorgenommene Regelung im Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht deshalb immerhin der Beginn eines Weges für diesen Prozess, wenn auch, zugegeben, noch nicht die Lösung. Das wissen auch alle Beteiligten. Wir werden die Staatsregierung an dem messen, was Herr Spaenle gesagt hat, dass dies der nächste und entscheidende Schritt sein muss.

Mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Kultusminister, den ich leider vermissen muss, in der Ersten Lesung immerhin bestätigt hat, ich zitiere: „Zur bayerischen Gesellschaft gehört selbstverständlich auch die muslimische Gemeinschaft.“ – Das möchte ich der AfD gerne einmal auf ihr Kissen sticken. Wesentlich ist, dass durch den Beirat an der Universität Erlangen-Nürnberg eine Brücke zur Rückbindung an die muslimische Community geschaffen worden ist, wo alle Fragen in kooperativer Atmosphäre und in Respekt miteinander erörtert werden, sodass auch die muslimischen Mitglieder an der Gestaltung zumindest mitwirken können. Ebenso begrüßen wir, dass die betreffenden Lehrkräfte – immerhin sind es ungefähr hundert – nun eine größere vertragliche Sicherheit durch die Entfristung bekommen werden, wie wir das schon lange gefordert haben.

Insgesamt teile ich zwar die Kritik, dass der Gesetzentwurf ganz sicher noch lange nicht der große Wurf ist, ich teile allerdings nicht die Konsequenz, die die GRÜNEN daraus ziehen, wenn sie sagen, es muss sofort ein gleichwertiger islamischer Religionsunterricht her oder gar nichts. Der in Baden-Württemberg vorgenommene Versuch, diese Probleme über eine Stiftung zu regeln, löst die genannte Grundsatzfrage nicht. Wir werden die Erfahrungen dort aber mit großem Interesse begleiten.Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, weil er die Tür zu einem wichtigen Thema und zum Gespräch über einen islamischen Religionsunterricht zumindest ein kleines bisschen öffnet. Nur mit Rücksicht und mit Vorsicht gegenüber unseren Gesprächspartnern auf der anderen Seite und nur mit dem Aufbau gegenseitigen Vertrauens können wir derartige Neuerungen schaffen. Davon bin ich überzeugt.

Rede zum Dringlichkeitsantrag zu Moria

Mit dem Antrag (18/18/9877) forderte die BayernSPD im Bayerischen Landtag Unterstützung für die Geflüchteten aus Moria: „Nach der Brandkatastrophe: Die Aufnahme von Geflüchteten aus überfüllten griechischen Lagern wie Moria ist humanitäre Verpflichtung“ – bedauerlicherweise wurde der Antrag von der CSU und den Freien Wählern abgelehnt. Die vollständige Debatte kann hier nachgeschaut werden:

Alexandra Hiersemann, MdL, bei ihrer Rede im Bay. Landtag zum Antrag für die Geflüchteten aus Moria

Meine Rede im Wortlaut – es gilt das gesprochene Wort:

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bundesentwicklungsminister Gerd Müller hat sich geäußert. Ich zitiere: Nirgendwo herrschten solche unterirdischen, inakzeptablen Zustände wie in Moria. Deutschland solle ein Zeichen der Humanität setzen und müsse die Angebote der deutschen Länder zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria annehmen. All dies sagte er, nachdem Bundesinnenminister Seehofer die Aufnahme von sage und schreibe nur 150 Flüchtlingen aus Moria in Aussicht gestellt hatte.

Nach dem Koalitionsausschuss des Bundes im März dieses Jahres, als die Zustände in den griechischen Lagern uns allen schon lange bekannt waren, wuchs der Druck von einigen Bundesländern und einigen Kommunen zur Aufnahme dieser Menschen auch in Bayern. Es gab von allen Seite vehemente Kritik und Fassungslosigkeit, nicht nur von den Kirchen oder den vielen Flüchtlingshelferorganisationen. Überall in der Gesellschaft gab und gibt es die Forderung, diesen Menschen aus Moria endlich durch Aufnahme bei uns zu helfen. Vor einer Woche wurde dem Bundesinnenminister mit größter Mühe durch die Vertreterin meiner Partei die Aufnahme von 1.500 Menschen – das entspricht nur etwa 400 Familien – geradezu abgerungen.

Was hierbei allerdings von vielen nicht wahrgenommen wurde, ist, dass nach dieser Entscheidung Deutschlands, nur circa 400 Familien der Geflüchteten aufzunehmen, nur diejenigen aufgenommen werden, deren Anerkennungsverfahren in Griechenland schon positiv abgeschlossen wurden. Die schwierige Arbeit der Verfahren überlassen wir also den Griechen. Wir nehmen nur die, die uns dann möglichst wenig Mühe machen. Das ist eine sehr billige Lösung, und das ist zu wenig!

Mit unserem Antrag sagen wir nun: Diese Zahl ist nicht genug. Was bisher entschieden worden ist, ist einfach nicht genug. Dasselbe sagen übrigens auch zahlreiche Unionsabgeordnete im Bundestag. In einem Brief an ihren eigenen Bundesinnenminister fordern Sie die Aufnahme von rund 5.000 Flüchtlingen, ich zitiere, „notfalls auch durch Deutschland allein“. Sie schreiben, es gehe jetzt nicht vorrangig darum, europäische Flüchtlingspolitik zu betreiben, sondern offensichtliche menschliche Not zu lindern. Deutschland dürfe nicht auf andere warten.

Ebenso ist auf den Brief von 92 Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion an die Kanzlerin hinzuweisen, die fordern, dass Deutschland umgehend in der Größenordnung Geflüchtete aus den betroffenen Lagern aufnehmen sollte, in der bereits Zusagen aus den Bundesländern vorliegen. Auch viele Vertreter der Wirtschaft fordern laut humanitäre Hilfen, nachzulesen im „Handelsblatt“ vom 15. September.

Es gibt also für die Aufnahme der Menschen, für ein angemessenes Kontingent aus den griechischen Lagern, in denen ein Leben nicht möglich ist, Zuspruch von allen Seiten. Dieser Zuspruch, der sich in allen Teilen der Gesellschaft äußert, ist ein gutes und sehr wichtiges Zeichen, gerade in diesen Zeiten der Pandemie. Er zeigt nämlich, dass es bei uns noch das Gefühl des Miteinanders von Menschen mit Menschen, egal welcher Herkunft, gibt. Er zeigt auch, dass die Begriffe von Solidarität und Nächstenliebe für viele unserer Bürgerinnen und Bürger keine Plattitüden sind.

Ich will heute gar nicht an Ihrem Bundesinnenminister herumkritisieren. Hier und heute muss es um das Leben dieser armen, bedauernswerten Menschen in Not gehen, und nicht um Parteipolitik. Es geht um einen breiten Konsens in der Zivilgesellschaft und in den Parlamenten, soweit die demokratischen Fraktionen betroffen sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, bitte machen Sie sich bewusst, dass diese abscheulichen und beschämenden Zustände in europäischer und auch in deutscher Mitverantwortung liegen. An diesen Lagern, am Umgang mit den Geflüchteten dort zeigt sich, für welche Werte Europa stehen will.

Wenn bei uns die rechtlichen Grundlagen für die Aufnahme von 400 Familien bzw. rund 1.500 Menschen geschaffen werden können, dann können ja auf derselben Grundlage auch deutlich mehr Menschen aufgenommen werden. Natürlich bleiben neben alldem die Bemühungen um eine europäische Lösung äußerst dringend. Heute hat die EU-Kommission einen „Pakt für Migration und Asyl“ vorgelegt, mit dem das Dublin-System reformiert werden soll.

Hier wird nun endlich in den Blick genommen, dass wir eben nicht einige der europäischen Länder weiterhin mit der Flüchtlingsfrage alleinlassen dürfen.

Ein Wort zu dem, was uns von mancher Seite vorgehalten wird, man dürfe keine Brandstifter hier aufnehmen. Niemand weiß zum einen bisher, wer den Brand im Lager gelegt hat, nichts ist nach rechtsstaatlichen Grundsätzen belegt, und es wird zum anderen niemand behaupten wollen, dass es dort 12.000 Brandstifter gibt. Soviel zum Antrag der AfD, die die Geflüchteten in den Lagern, die Kinder, die Schwangeren, die Alten und die Kranken, entgegen allen Grundsätzen der Menschlichkeit offenbar in Sippenhaft nehmen will.

Kolleginnen und Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, Sie haben im Juni dieses Jahres unseren Antrag aus dem März abgelehnt, in dem wir ein humanitäres Soforthilfeprogramm für Geflüchtete aus den Hot Spots in Griechenland gefordert haben. Bitte helfen Sie heute diesen Menschen in ihrer furchtbaren Not. Sie würden sich damit in bester Gesellschaft befinden, und Sie würden sich von dem abgrenzen, was von der ganz rechten Seite dieses Hauses heute kommt. Bitte stimmen Sie also unserem Antrag zu.

Dem Antrag der GRÜNEN stimmen wir natürlich gern zu; er ist ja nichts anderes als die schnelle verkürzte Wiederholung dessen, was wir vor ca. zehn Tagen schon beantragt hatten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Rede gegen den Antrag der AfD Bayern

Mit dem Antrag (18/7818) forderte die AfD Bayern im Bayerischen Landtag: „Einschränkung der Grundrechte sofort zurücknehmen!“ – dies lehnte ich deutlich ab, da er sowohl sprachlich wie auch inhaltlich eine Zumutung war. Die vollständige Debatte kann hier nachgeschaut werden:

Alexandra Hiersemann, MdL, bei ihrer Rede im Bay. Landtag gegen den Antrag der AfD

Meine Rede im Wortlaut – es gilt das gesprochene Wort:

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!

Der Antrag der AfD ist wieder einmal in Inhalt und Sprache eine Zumutung. Manche der gehaltenen Reden in diesem Hause sind es bedauerlicherweise auch. Ich weiß, der Rechtsstaat ist bei Ihnen nicht so hoch im Kurs. Aber nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Über die Frage, ob Maßnahmen rechtswidrig oder gar verfassungswidrig sein mögen, entscheiden bei uns immer noch die Gerichte und nicht die AfD. Gottlob.

Ein paar Worte zu Ihren einzelnen Punkten, die teilweise wirklich Abgründiges in Ihrem Denken aufzeigen. Zunächst behaupten Sie, die Pandemie in Bayern habe zu keinem Zeitpunkt die getroffenen Maßnahmen gerechtfertigt. Genau das ist Ursprung und Triebfeder für all die Verschwörungstheoretiker, die derzeit mit den abstrusesten Behauptungen um die Ecke kommen und auf den Marktplätzen unserer bayerischen Städte stehen. Schlimmer noch: Sie von der AfD befeuern genau die, die sich jetzt nicht an den Mindestabstand oder gar die Größe genehmigter Versammlungen halten und die ungeniert gefährlichen Unfug reden. Damit treffen Sie uns alle. Sie treffen auch die anderen Vernünftigen, die alles tun, um sich auch gegenüber anderen verantwortlich zu verhalten. Sie instrumentalisieren die armen Menschen, die schon so lange einsam in den Altersheimen sitzen, und Sie fordern, dass diese Menschen frei besucht werden können sollen. Das tun Sie, obwohl Sie genau wissen, was sich in den letzten Wochen in den zahlreichen Altersheimen abgespielt hat, und obwohl Sie die Zahl der Toten dort kennen. Das ist menschenverachtend!

Unglaublich auch Ihre Krokodilstränen über die angeblich gestörte Religionsausübung in Gottesdiensten, in den Gottesdiensten der Kirchen, die bei Ihnen sonst nur unter der Überschrift „Kriminelle Schlepperbanden“ vorkommen. Sie schwadronieren weiter über eine angebliche Verschwörung der Politik mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn man Sie von der AfD als Wirrköpfe und Verschwörungstheoretiker bezeichnet. Das haben Sie sich wirklich selber zuzuschreiben, wenn in der seriösen Presse, in Rundfunk und Fernsehen Ihr gefährlicher Unfug auch so genannt wird. Die Rede vorhin hat es ja auch bewiesen.

All das tun Sie nicht aus Sorge um den Rechtsstaat und um die Menschen, die zum Teil schlimmste Existenznöte haben, sondern Sie tun es, um Angst und Verwirrung zu stiften, weil Sie sich daraus Machtzuwachs für die AfD versprechen. Das ist gefährlichster Populismus auf dem Rücken der Menschen. Pfui Teufel!

Apropos Populismus: Ein Mitglied Ihrer Fraktion ging Anfang März zum Starkbierfest und sprach von unnötiger Panik, als über die Absage dieses Starkbierfestes nachgedacht wurde. Dieses Fest wurde dann doch abgebrochen. Danach ging er her und erstattete Strafanzeige wegen der Genehmigung eben dieses Starkbierfestes, an dem er teilgenommen hatte. Das ist wirklich die Krönung an Populismus, erst recht, wenn Sie sich jetzt hier hinstellen und in Zusammenhang mit der Pandemie plötzlich alles wieder in die nicht mögliche Normalität zurückfahren wollen.

Das Einzige allerdings, was Sie nicht beklagen, was Sie nicht kritisieren und wozu Sie sich nicht äußern, ist folgender Punkt. Der ist wesentlich in einem Rechtsstaat; aber wir wissen, dass der Rechtsstaat bei Ihnen nicht hoch im Kurs steht. Derzeit erleben wir, dass in Bayern ein wesentlicher Teil der Entscheidungsgewalt von der Exekutive an sich gezogen wurde, obwohl die zeitliche Möglichkeit bestanden hätte und besteht, das Parlament entscheiden zu lassen. Denn auch in Krisenzeiten muss der demokratisch legitimierte Parlamentsgesetzgeber über einschneidende Grundrechtseingriffe entscheiden. Hier ist es vor allem meine Fraktion in diesem Hause, die künftig noch genauer als im März beim Infektionsschutzgesetz darauf achten wird, dass politische Entscheidungen transparent und durch die dafür legitimierten Parlamentarier getroffen werden. Das bedeutet: Parlamentsgesetz statt Rechtsverordnung der Staatsregierung. Und das bedeutet vor allem: Rechtsstaat statt menschenverachtende AfD-Thesen. – Wir lehnen Ihren Antrag ab.