Verbindliche Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“ wird abgelehnt

Die gesamte Plenarsitzung zum Thema „ANKER-Einrichtungen in Bayern“ – inklusive meiner Rede – kann hier nachgeschaut werden – Bayerischer Landtag Videoarchiv

Die Landtagsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP streiten gemeinsam für menschengerechte „ANKER-Einrichtungen in Bayern“. In vier fraktionsübergreifenden Anträgen fordern sie die Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“, die der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26. September 2019 durchgeführt hat. Gemeinsam setzen sich die drei Oppositionsfraktionen dafür ein, dass die bayerische Asylpolitik human ausgestaltet wird und dass in den „ANKER-Einrichtungen“ umfassende Veränderungen zum Positiven umgesetzt werden. Mit den vier Anträgen wurden folgende Forderungen an die Staatsregierung gestellt:

  1. Beschränkung der Verweildauer von Familien mit minderjährigen Kindern auf längstens sechs Monaten
  2. Vom Staat unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung
  3. Umsetzung völker- und unionsrechtlicher Vorgaben zur Beschulung minderjähriger Kinder von Asylsuchenden und von minderjährigen Asylsuchenden
  4. Umsetzung völker- und unionsrechtlicher Vorgaben für schutzbedürftige Personen

Hier meine Rede vor der Abstimmung der Anträge, die mit den Stimmen der CSU, der Freien Wählern und der AfD leider abgelehnt wurden:

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!

Die Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss am 26. September letzten Jahres hat eindeutig rechtswidrige Zustände in den ANKER-Zentren in Bayern festgestellt, deren Behebung mit unseren interfraktionellen Anträgen gefordert wird.

Rede von Alexandra Hiersemann, MdL, im Bay. Landtag,
Foto: Bay. Landtag Videoarchiv

Zum ersten Antrag: Minderjährige Kinder und ihre Familien dürfen nicht länger als
sechs Monate in ANKER-Zentren kaserniert werden. Das gilt, wie das die Kollegin gesagt hat, unabhängig vom Stand des Asylverfahrens und der Bleibeperspektive. Diese in Bayern teilweise vorhandene Praxis des deutlich längeren Aufenthalts widerspricht eindeutig den Vorgaben des Bundesgesetzgebers in § 47 Absatz 1 und 1a des Asylgesetzes und ist damit rechtswidrig. Sie widerspricht auch den Standards der UN-Kinderrechtskonvention. Man muss kein Jurist sein, um zu sehen, dass das Kindeswohl einen schweren Schaden erleidet, wenn Kinder unter derartigen Lagerumständen untergebracht werden. Der Sachverständige Prof. Dr. Wrase hat klargestellt, dass diese Familien spätestens nach Ablauf von sechs Monaten einen einklagbaren Anspruch auf Auszug aus der Aufnahmeeinrichtung und auf eine Verteilung auf die Kommunen haben. Dem muss doch endlich Rechnung getragen werden.

Zum zweiten Antrag: Der freie Zugang zu unabhängiger Verfahrens- und Rechtsberatung muss in diesen Zentren künftig gewährleistet werden und darf nicht, wie bisher, blockiert bzw. erschwert werden; denn dies widerspricht der EU-Grundrechtecharta, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EU-Verfahrensrichtlinie und der EU-Aufnahmerichtlinie. Der entscheidende Begriff ist hier die Unabhängigkeit der Beratungen. Zweifelsfrei ist eine Beratung, die durch die BAMF-Mitarbeiter vor Ort stattfindet, nicht unabhängig. Sie kann es rein denklogisch gar nicht sein, da dieselben Mitarbeiter danach im Einzelverfahren des BAMF tätig werden. Unabhängige Praktiker wie Rechtsanwälte und Berater der Wohlfahrtsverbände berichten, dass der Zugang zur Beratung massiv erschwert, teilweise sogar unmöglich gemacht worden ist. Erinnert sei hier an den Info-Bus für Flüchtlinge, dem der Zugang durch die Regierung von Oberbayern verwehrt wurde, ein Verhalten, das immerhin vom Verwaltungsgericht München als rechtswidrig eingestuft wurde.

Zum dritten Antrag: Kinder von Geflüchteten zählen zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen. Sie haben nach spätestens drei Monaten einen Anspruch auf Zugang zum Bildungs- und Regelschulsystem. Die Sachverständigen haben fast ausnahmslos und eindrücklich ausgeführt, es wäre ein klarer Bruch der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-Kinderrechtskonvention, wenn diese Kinder vom Regelschulsystem ausgeschlossen würden, selbst wenn sie nur in abgespalteten Bildungseinrichtungen unterrichtet würden, wie das zum Teil geschehen ist. Eine Ausnahme von dieser unbedingten Drei-Monats-Frist ist nicht zulässig. Auch dagegen wird in den ANKER-Zentren teilweise verstoßen.

Mit dem vierten Antrag zum besonderen Schutz für vulnerable Personen in ANKER-Zentren fordern wir ebenfalls die Einhaltung der EU-Aufnahmerichtlinie. Meine Vorrednerin hat dies ausgeführt. Die Hilfsorganisation „Ärzte der Welt“ hat nach nur zehn Monaten im ANKER-Zentrum Manching eine psychiatrische Sprechstunde in Kooperation mit Refugio eingestellt. Begründet wurde dies damit, dass sie die Verantwortung dafür nicht mehr übernehmen könnte. „Ärzte der Welt“ kritisierte hierbei, dass Kinder zum Teil für mehr als ein Jahr Zeugen von Gewalt und von Abschiebungen, auch von Abschiebungen in der Nacht, geworden seien. Kritisiert wurde weiter, dass ein Großteil der Kinder keine reguläre Schule besuche und dass die notwendigen Maßnahmen für die traumatisierten und behandlungsbedürftigen Flüchtlinge nicht ergriffen werden könnten. Die Beobachtungen über diese negativen Lebensbedingungen in Manching werden übrigens auch vom Wissenschaftlichen Institut der AOK geteilt. Das System der ANKER-Zentren, wie es sich in Bayern darstellt, ist auf Abschreckung und Abschiebung ausgerichtet. Die Menschenrechte werden dort in Teilen zugunsten einer restriktiven Migrationspolitik missachtet.

Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ehe Sie nachher abstimmen, bedenken Sie, dass wir hier über nicht weniger als über Menschenrechte und Menschenwürde reden! Stimmen Sie bitte unseren Anträgen zu!

Gemeinsame Wurzeln von SPD und Kirche betont

„Soziale Gerechtigkeit ist kirchlich und politisch in der Würde des Menschen begründet, die einen nennen es Nächstenliebe, die anderen Solidarität“ betonte Landtagsvizepräsident Franz Maget auf dem Empfang mit Kirchenvertretern und Sozialverbänden der SPD Erlangen-Höchstadt die gemeinsamen Ideen und Wurzeln der Sozialdemokratie und der Kirchen.

In ihrer Begrüßung betonte Alexandra Hiersemann, Landtagskandidatin und stellvertretende Landessynodale: „Themenabende von SPD und Kirche sollen den Kontakt zwischen den unterschiedlichen Vertretern auf allen Ebenen anregen. Das Forum soll nicht in Unverbindlichkeit stecken bleiben, sondern christlich geprägte Positionen in der SPD diskutieren und begleiten.“ So habe der Arbeitskreis SPD und Kirche bereits diverse Veranstaltungen mit aktuellen Themen wie „Managerbonuszahlungen und die Moral in Wirtschaft und Politik“, „Mutbürger in der Demokratie“ oder „Ladenschluss“ durchgeführt. Besonders anschaulich seien die Gemeinsamkeiten von SPD und Kirche laut Hiersemann anlässlich der letzten Evang. Landessynode in Bayern gewesen. Hier gab es zahlreiche gemeinsame Themen wie die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns, den Sonntagsschutz, sowie in der Auseinandersetzung gegen jegliches rechtsradikales Gedankengut. Landrat Eberhard Irlinger wies in einem Grußwort darauf hin, wie schwer noch vor 30 Jahren die Gründung des Arbeitskreises SPD und Kirche war und wie viel Gegenwind ihm als Mitgründer entgegengeschlagen ist. Für die zahlreich anwesenden Vertreter aus Kirchengemeinden und sozialen Einrichtungen des Landkreises Erlangen-Höchstadt ergaben sich interessante Möglichkeiten zum Austausch im persönlichen Gespräch. Franz Maget: „Wir müssen als Christen christliche Werte in Wirtschaft und Staat einfordern. Der Wert einer Wirtschaftsordnung und von Menschen darf sich nicht nur über Börsenkurse definieren. Kriterium für eine gerechte Gesellschaft und Wirtschaftsordnung ist immer, wie es den Schwächsten in einer Gesellschaft geht.“