Die gesamte Plenarsitzung zum Thema „ANKER-Einrichtungen in Bayern“ – inklusive meiner Rede – kann hier nachgeschaut werden – Bayerischer Landtag Videoarchiv
Die Landtagsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP streiten gemeinsam für menschengerechte „ANKER-Einrichtungen in Bayern“. In vier fraktionsübergreifenden Anträgen fordern sie die Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“, die der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26. September 2019 durchgeführt hat. Gemeinsam setzen sich die drei Oppositionsfraktionen dafür ein, dass die bayerische Asylpolitik human ausgestaltet wird und dass in den „ANKER-Einrichtungen“ umfassende Veränderungen zum Positiven umgesetzt werden. Mit den vier Anträgen wurden folgende Forderungen an die Staatsregierung gestellt:
- Beschränkung der Verweildauer von Familien mit minderjährigen Kindern auf längstens sechs Monaten
- Vom Staat unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung
- Umsetzung völker- und unionsrechtlicher Vorgaben zur Beschulung minderjähriger Kinder von Asylsuchenden und von minderjährigen Asylsuchenden
- Umsetzung völker- und unionsrechtlicher Vorgaben für schutzbedürftige Personen
Hier meine Rede vor der Abstimmung der Anträge, die mit den Stimmen der CSU, der Freien Wählern und der AfD leider abgelehnt wurden:
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
Die Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss am 26. September letzten Jahres hat eindeutig rechtswidrige Zustände in den ANKER-Zentren in Bayern festgestellt, deren Behebung mit unseren interfraktionellen Anträgen gefordert wird.

Foto: Bay. Landtag Videoarchiv
Zum ersten Antrag: Minderjährige
Kinder und ihre Familien dürfen nicht länger als
sechs
Monate in ANKER-Zentren kaserniert werden. Das gilt, wie das die Kollegin
gesagt hat, unabhängig vom Stand des Asylverfahrens und der Bleibeperspektive.
Diese in Bayern teilweise vorhandene Praxis des deutlich längeren Aufenthalts
widerspricht eindeutig den Vorgaben des Bundesgesetzgebers in § 47 Absatz 1 und
1a des Asylgesetzes und ist damit rechtswidrig. Sie widerspricht auch den
Standards der UN-Kinderrechtskonvention. Man muss kein Jurist sein, um zu
sehen, dass das Kindeswohl einen schweren Schaden erleidet, wenn Kinder unter
derartigen Lagerumständen untergebracht werden. Der Sachverständige Prof. Dr.
Wrase hat klargestellt, dass diese Familien spätestens nach Ablauf von sechs
Monaten einen einklagbaren Anspruch auf Auszug aus der Aufnahmeeinrichtung und
auf eine Verteilung auf die Kommunen haben. Dem muss doch endlich Rechnung
getragen werden.
Zum zweiten Antrag: Der freie Zugang zu unabhängiger Verfahrens- und Rechtsberatung muss in diesen Zentren künftig gewährleistet werden und darf nicht, wie bisher, blockiert bzw. erschwert werden; denn dies widerspricht der EU-Grundrechtecharta, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EU-Verfahrensrichtlinie und der EU-Aufnahmerichtlinie. Der entscheidende Begriff ist hier die Unabhängigkeit der Beratungen. Zweifelsfrei ist eine Beratung, die durch die BAMF-Mitarbeiter vor Ort stattfindet, nicht unabhängig. Sie kann es rein denklogisch gar nicht sein, da dieselben Mitarbeiter danach im Einzelverfahren des BAMF tätig werden. Unabhängige Praktiker wie Rechtsanwälte und Berater der Wohlfahrtsverbände berichten, dass der Zugang zur Beratung massiv erschwert, teilweise sogar unmöglich gemacht worden ist. Erinnert sei hier an den Info-Bus für Flüchtlinge, dem der Zugang durch die Regierung von Oberbayern verwehrt wurde, ein Verhalten, das immerhin vom Verwaltungsgericht München als rechtswidrig eingestuft wurde.
Zum dritten Antrag: Kinder von Geflüchteten zählen zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen. Sie haben nach spätestens drei Monaten einen Anspruch auf Zugang zum Bildungs- und Regelschulsystem. Die Sachverständigen haben fast ausnahmslos und eindrücklich ausgeführt, es wäre ein klarer Bruch der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-Kinderrechtskonvention, wenn diese Kinder vom Regelschulsystem ausgeschlossen würden, selbst wenn sie nur in abgespalteten Bildungseinrichtungen unterrichtet würden, wie das zum Teil geschehen ist. Eine Ausnahme von dieser unbedingten Drei-Monats-Frist ist nicht zulässig. Auch dagegen wird in den ANKER-Zentren teilweise verstoßen.
Mit dem vierten Antrag zum besonderen Schutz für vulnerable Personen in ANKER-Zentren fordern wir ebenfalls die Einhaltung der EU-Aufnahmerichtlinie. Meine Vorrednerin hat dies ausgeführt. Die Hilfsorganisation „Ärzte der Welt“ hat nach nur zehn Monaten im ANKER-Zentrum Manching eine psychiatrische Sprechstunde in Kooperation mit Refugio eingestellt. Begründet wurde dies damit, dass sie die Verantwortung dafür nicht mehr übernehmen könnte. „Ärzte der Welt“ kritisierte hierbei, dass Kinder zum Teil für mehr als ein Jahr Zeugen von Gewalt und von Abschiebungen, auch von Abschiebungen in der Nacht, geworden seien. Kritisiert wurde weiter, dass ein Großteil der Kinder keine reguläre Schule besuche und dass die notwendigen Maßnahmen für die traumatisierten und behandlungsbedürftigen Flüchtlinge nicht ergriffen werden könnten. Die Beobachtungen über diese negativen Lebensbedingungen in Manching werden übrigens auch vom Wissenschaftlichen Institut der AOK geteilt. Das System der ANKER-Zentren, wie es sich in Bayern darstellt, ist auf Abschreckung und Abschiebung ausgerichtet. Die Menschenrechte werden dort in Teilen zugunsten einer restriktiven Migrationspolitik missachtet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ehe Sie nachher abstimmen, bedenken Sie, dass wir hier über nicht weniger als über Menschenrechte und Menschenwürde reden! Stimmen Sie bitte unseren Anträgen zu!