„Der Ermessensspielraum wird nur negativ ausgelegt“

Die 3+2-Regelung soll Firmen und Flüchtlingen Planungssicherheit für die Ausbildung geben – in Bayern gibt es aber keinen einheitlichen Vollzugsprozess

Immer wieder erhalten in Bayern gut integrierte Flüchtlinge mit ausgezeichneten Schulnoten einen Abschiebebescheid – manche sogar zwei Tage vor Ausbildungsbeginn. Die SPD im Landtag kann das nicht verstehen.„Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, als ob es dabei um politische Grundlinien geht“, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Annette Karl, beim Fachgespräch „3+2-Regelung in der Praxis“ im Maximilianeum. Auch Karls Fraktionskollegin Alexandra Hiersemann, Vizevorsitzende des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden, muss sich zunehmend mit Petitionen von mittleren und kleineren Betrieben beschäftigen. „Dabei geht es hauptsächlich um junge Afghanen, die ein Praktikum gemacht haben und die der Arbeitgeber gerne für eine Ausbildung übernehmen würde“, erzählt sie. Obwohl die Flüchtlinge Anspruch auf die sogenannte 3+2-Regelung haben, laufe der Vollzug in Bayern nicht so problemlos, wie es sich der Bundesgesetzgeber vorgestellt habe. Weiterlesen: 14.07.2017 – Bayerische Staatszeitung