Ermittlungen in Au am Inn: Kinderheim hat keine schriftliche Betriebserlaubnis

Alexandra HiersemannEingesperrt, isoliert, fixiert, das war immer wieder der Alltag geistig behinderter Kinder im Heim im Kloster Au am Inn. Nun stellt sich heraus: Die in die Kritik geratene Einrichtung hat keine schriftliche Betriebserlaubnis. Dies bestätigte die Regierung von Oberbayern als zuständige Heimaufsicht gegenüber BR Recherche. Dazu Alexandra Hiersemann: „Ich kann im Moment nicht sehen, wie plötzlich aus dem Nichts nach jahrelanger mündlicher Genehmigung plötzlich eine schriftliche erteilt werden kann, ohne dass diese problematische Frage, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Art und Weise Kinder so weggesperrt werden dürfen, gelöst ist.“ 11.05.2016 – Bayerischer Rundfunk

Kein Schriftstück für Kinderheim wegen laufender Beratung? 12.05.2016 – Innsalzach24.de