Rede zum Dringlichkeitsantrag „Zur Beendigung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan – Zeichen des Dankes und der Wertschätzung“

Vor dem Hintergrund des Abzugs der Bundeswehr aus Afghanistan haben die Regierungsfraktionen der CSU und der Freien Wähler einen Dringlichkeitsantrag (Drs. 18/1727) zum Zeichen der Wertschätzung und des Dankes an die deutschen Soldat:innen in den Bayerischen Landtag eingebracht. Gleichzeitig solle den Ortshelfer:innen schnelle Unterstützung bei der Ausreise zukommen. Hier ist allerdings auch wichtig, dass den Ortshelfer:innen – auch denen, die bereits in Deutschland sind – längere Aufenthaltstitel gewährt werden. Die vollständige Debatte kann hier geschaut werden.

Alexandra Hiersemann, MdL, bei ihrer Rede zum Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen im Plenum

Meine Rede im Wortlaut – es gilt das gesprochene Wort:

Vielen Dank, Herr Präsident. – Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Wir stimmen dem Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen zu.

Natürlich soll der Landtag den Mitgliedern der Bundeswehr, die in Afghanistan ihr Leben riskiert haben – manche von ihnen haben es verloren –, Dank und allerhöchste Wertschätzung aussprechen. Hier sollten wir aber auch die Angehörigen einbeziehen, deren Leid noch lange bleiben wird und das wir nicht über kurzfristige Zeremonien vergessen dürfen.

Auch aus meiner Sicht hätten die Soldatinnen und Soldaten bei ihrer Rückkehr vor Kurzem mit Dank und Anerkennung offiziell begrüßt werden sollen. Den Streit über den Ort und den Rahmen des großen Appells empfand ich allerdings als unwürdig. Dasselbe gilt für den Antrag der AfD und die Redebeiträge dazu. Es ist gut, dass nun eine Entscheidung für den großen Appell am 31. August getroffen wurde.

Allerdings ist einiges zum dritten Absatz Ihres Antrags zu sagen. Selbstverständlich müssen wir diesen Menschen, den Ortshelferinnen und Ortshelfern in Afghanistan, unbürokratisch und schnell zur Ausreise verhelfen. Selbstverständlich ist es unsere Pflicht, denn diese Menschen haben für uns gearbeitet: Sie waren Sprachmittler, Köche, Gärtner, Mitarbeiter und haben sich und ihre Familien damit in allergrößte Lebensgefahr gebracht.

Zur pragmatischen und unbürokratischen Lösung müssen dann aber auch ihr Aufenthalt hier bei uns und dessen rechtliche Grundlagen beleuchtet werden. Dazu hatten wir im Ausschuss vor Kurzem eine höchst eindrückliche Petition: Elf ehemalige afghanische Ortskräfte, die zwischen 2014 und 2016 durch das Bundesprogramm nach Bayern gekommen sind, bitten darum, nun endlich von bayerischer Seite eine langfristige Perspektive zu erhalten. Tatsächlich haben sie nämlich immer noch keine Niederlassungserlaubnis, obwohl die dafür erforderlichen fünf Jahre schon vergangen sind.

Zunächst erhielten sie im Rahmen des Programms einen dreijährigen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen nach § 22 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes. Sie lernten Deutsch auf dem Niveau B2 und sogar C1, sie integrierten sich und hatten Arbeitsstellen. Nach den ersten drei Jahren erhielten sie aber in Bayern nur noch eine Verlängerung um jeweils ein Jahr. Dies hat zur Folge, dass die Betroffenen Schwierigkeiten bei Miet- und Handyverträgen haben, ihre Arbeit verlieren oder erst gar keine finden, da der Aufenthaltsstatus ja nur für jeweils ein weiteres Jahr gesichert ist. Dies wiederum führt dazu, dass sie, falls sie keine Arbeit finden, nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können und infolge dessen keine Niederlas-sungserlaubnis erhalten, obwohl dies nach fünf Jahren möglich wäre. Nach Auskunft des Innenministeriums in der Ausschusssitzung am 7. Juli legt das Bundesinnenministerium den Zeitraum fest, um den verlängert wird. Bei humanitären Aufenthaltstiteln beträgt die absolute gesetzliche Obergrenze für die Verlängerung drei Jahre.

Wenn also nun der Antrag der Regierungsfraktionen mit Recht auf die noch in Afghanistan befindlichen Ortskräfte verweist, mögen die Antragsteller über ihre Staatsregierung – ich bitte Herrn Staatsminister Herrmann auch ganz direkt und persönlich darum – auf die Ausländerbehörden einwirken, damit die Ortshelfer, die schon seit Jahren hier sind, und diejenigen, die noch kommen werden, längere Aufenthaltstitel als jeweils ein Jahr erhalten, wie es der Bund vorgesehen hat. Alles andere, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, wäre sonst eher heuchlerisch.