In der Debatte zum islamischen Unterricht auf Grundlage des Gesetzesentwurfs (18/15059) der Staatsregierung zeigt die AfD erneut, dass sie das Thema sowie die grundlegenden Argumente und Erklärungen nicht verstanden hat. Die vollständige Debatte in der 3. Lesung des Gesetzesentwurfs lässt sich hier nachschauen.

Meine Rede im Wortlaut – es gilt das gesprochene Wort:
Herr Präsident, das sind heute wirklich schmerzhafte Redebeiträge von der ganz rechten Seite des Hauses. Herr Henkel, ich kenne Sie so gar nicht. Sie haben sich heute in einer Rede nach der anderen geifernd, unverschämt und gegenüber den christlichen Pfarrerinnen und Pfarrern erneut wie im Petitionsausschuss in einer Art und Weise geäußert, die ich zurückweise und die ich einfach unglaublich finde.
Jetzt versuchen wir es noch mal. Ich knüpfe an die Frage vom Kollegen Waschler an: Haben Sie es wirklich immer noch nicht verstanden nach diversen Ausschussberatungen, nach diversen Lesungen? – Hören Sie bitte genau zu, Herr Henkel. Ich spreche mit Ihnen. – Es ist kein bekenntnisorientierter Unterricht. Genau das ist der Punkt. Deshalb lehnen die GRÜNEN diesen Gesetzentwurf nämlich ab, weil sie mehr wollen als das, was dieser Gesetzentwurf einführt, nämlich einen Ethikunterricht zur Vermittlung von Kenntnissen, die den Islam und andere Religionen betreffen. Würden Sie weniger im Koran lesen, sondern mal mehr im Staatskirchen-recht, dann wüssten Sie, dass in Artikel 140 des Grundgesetzes, der auf die Weimarer Reichsverfassung verweist, genau geregelt ist, wann und auf welche Art und Weise man Verträge zum Religionsunterricht abschließen kann; dann wüssten Sie, dass es Konkordate aus dem Jahr 1924 mit dem Heiligen Stuhl und mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gibt, wo das alles geregelt ist.
Wenn der Herr Bayerbach – das ist ehrlich gesagt eine intellektuelle Zumutung, Herr Bayerbach – uns erklären will, warum man mit dem Islam kein Konkordat abschließen kann – genau darum geht es. Genau deshalb gibt der Gesetzentwurf keine Möglichkeit zu einem bekenntnisorientierten Religionsunterricht
(Zuruf)
– ich habe jetzt das Wort –, weil man genau mit dem Islam, der keine verfasste Kirche ist, seitens des Freistaats keinen Vertrag eingehen kann. Diese Problematik oder Situation kann ausschließlich der Islam intern lösen. Das ist nicht unsere Aufgabe, und das ist schon gar nicht die Aufgabe der Staatsregierung.
(Zuruf)
Ich kann nur hoffen, dass Sie es jetzt verstanden haben. Wir haben keinen einzigen Satz dazu gehört, inwiefern, an welcher Stelle und wie Sie begründen, dass Sie verfassungsrechtliche Bedenken haben. Ich sehe der Meinungsverschiedenheit und Ihren Schriftsätzen mit allerhöchstem Interesse entgegen.