
Bei Step e.V. in Erlangen habe ich viel darüber gelernt, was es besonders für einen jungen Menschen bedeutet, vor Krieg und Verfolgung zu fliehen und sich hier in Deutschland ein neues Leben aufzubauen. Aber auch über die Hürden, die insbesondere die bayerische Politik diesen Menschen in den Weg stellt. Im Rahmen der Familienwoche der SPD-Landtagsfraktion schaute ich in einer Wohngemeinschaft von jungen Geflüchteten des gemeinnützigen Vereins „Sozialpädagogisch-therapeutische Einrichtungen und Projekte“ e.V. (kurz Step e.V.) vorbei. Zwei der hoch engagierten und lernbegierigen jungen Männer erzählten mir von ihrer Flucht und ihren Plänen hier in Deutschland.
Die Ungewissheit, ob und wie lange sie bei uns bleiben können, kann man ihnen ansehen. Ein Grund hierfür ist die restriktive Umsetzung des Bundesrechts durch die bayerische Staatsregierung. Hier wurde bisher eine viel zu kurze Frist von 3 Monaten zur Arbeitserlaubniserteilung festsetzt, die die bayerische Wirtschaft auch deutlich kritisiert. Außerdem werden derzeit viele solcher Arbeitserlaubnisse wieder zurückgenommen bzw. nicht verlängert, obwohl die Geflüchteten erfolgreich in Betrieben arbeiten. Pauschal wird für bestimmte Herkunftsländer eine „geringe Bleibewahrscheinlichkeit“ attestiert, die die Betroffenen zu Untätigkeit verdammen kann, egal ob hiermit Unternehmen und Geflüchteten geschadet wird.
Das ist ein großes Problem, das viele Geflüchtete und deren Arbeitgeber haben. Aber was macht ein junger Geflüchteter mit Duldung, der Abitur machen könnte und möchte oder sogar die Aussicht auf ein Universitätsstudium hat? Jede Ausbildung in Deutschland, ob Lehre oder Studium, wäre für einen ausländischen Flüchtling, der eines Tages wieder in sein Heimatland gehen kann, die beste Ausstattung zum Wiederaufbau seines Landes. Darauf hat die Politik bisher kaum Antworten gegeben. Hier gilt es, praxisnahe Regelungen zu finden.
In der Geschäftsstelle von Step e.V. in Erlangen ging es dann konkreter um Asylverfahren, die Handhabung der „3+2-Regelung“, die drohende Perspektivlosigkeit von Geflüchteten mit negativem Asylbescheid und die Unsinnigkeit, motivierte junge Menschen nicht arbeiten zu lassen. Deutlich wurde, dass hier noch Unklarheit über den deutschen Behörden-und Regelungsdschungel besteht. Welche Möglichkeiten auf eine Arbeitserlaubnis bestehen, zu welchem Punkt im Asylverfahren haben die Betroffenen welche Rechte und Pflichten usw.? Klare Informationen, eine einheitliche Regelung und Ansprechpartner fehlen leider. Hier muss die Staatsregierung deutlich aktiver werden. Zusätzlich muss sie, wie andere Bundesländer auch und wie von Unterstützerkreisen gefordert, die Vorgaben des Bundesgesetzgebers einhalten und (über die 3+2-Regelung) jungen Menschen die Möglichkeit zu arbeiten geben. Davon profitieren alle!
Doch die von Step e.V. betreuten Flüchtlinge lassen sich ihren Mut nicht nehmen. Sie werden weiterhin mit Hilfe der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Step e.V. in Schule und Stadt aktiv sein. Vielen Dank für den tollen Einblick und das besondere Engagement!