Werden Kinder mit Behinderungen in heilpädagogischen Heimen in Bayern vorsorglich oder übermäßig ihrer Freiheit entzogen? Nein, sagt die Bayerische Staatsregierung. Alles geschehe nach Recht und Gesetz. Recherchen des Bayerischen Rundfunks deckten allerdings auf, dass Kinder mit Behinderungen in der Tat unverhältnismäßig ihrer Freiheit beraubt wurden und widerlegten damit die Aussage des Bayerischen Sozialministeriums. Das Ministerium kündigte daraufhin Untersuchungen an. Die Ergebnisse stehen noch aus.
Die schriftliche Anfrage zum Nachlesen gibt es hier: Stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in heilpädagogischen Heimen