Umsetzung des EuGH-Urteils zur Abschiebehaft – Bayerisches Landesgesetz zur Regelung der Abschiebehaft auf den Weg bringen!

Die BayernSPD-Landtagsfraktion fordert die Bayerische Staatsregierung in einem Antrag auf, über die Situation in bayerischen Abschiebehafteinrichtungen zu berichten und ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben. Gleichzeitig muss auch Bayern endlich ein Landesgesetz zur Regelung des Abschiebehaftvollzugs auf den Weg bringen, um rechtstaatlichen Ansprüchen Rechnung zu tragen. Hintergrund dieser Forderungen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 10. März 2022 (C-519/20, EU:C:2022:178). Denn grundsätzlich muss die Unterbringung von Abschiebehäftlingen und Strafgefangenen gemäß Trennungsgebot in Art. 16 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG) getrennt erfolgen. Seit Inkrafttreten des „Geordnete-Rückkher Gesetzes“ im Jahr 2019 ist eine Abweichung dieses Grundsatzes bei Vorliegen einer Notlage gem. Art 18 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie möglich. Der EuGh stellt nun klar, dass diese Notlage nicht pauschal angenommen werden darf und von den nationalen Gerichten zu prüfen ist.